8+8=16 Wochen Arbeitsverbot
Acht Wochen vor dem Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt darf die (werdende) Mutter nicht arbeiten. Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich der Mutterschutz vor und nach der Geburt auf 12 Wochen. Während dieser Zeit wird von der zuständigen Krankenkasse das sogenannte Wochengeld bezahlt.
Vater Staat unterstützt sie auch finanziell
Nach Ablauf der Mutterschutzfrist haben angestellte Eltern Anspruch auf zwei Jahre Karenz bzw. bis zu sieben Jahre Elternteilzeit. Freie DienstnehmerInnen haben leider keinen Anspruch darauf. Die Karenz kann auf Wunsch zwischen den Eltern geteilt werden. In dieser Zeit darfst du nicht gekündigt werden. Das sogenannte Kinderbetreuungsgeld bekommen Frauen unabhängig von einem Angestelltenverhältnis vor der Geburt (also auch Hausfrauen, Studentinnen, Selbständige etc.) und maximal 30 Monate lang. Um Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld zu haben, müssen alle Mutter-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass) Untersuchungen nachweislich gemacht werden.
Babys erste Amtswege
Hat dein Baby das Licht der Welt erblickt, sind alle möglichen bürokratischen Wege zu erledigen. Wann, wo, was beantragt werden muss und welche Unterlagen dafür benötigt werden, kannst du in der „Checkliste Rechtliches & Behördenwege“ nachlesen.
Ausführliche rechtliche Informationen für werdende Eltern findest du auf
www.bmfj.gv.at, www.help.gv.at sowie auf www.arbeiterkammer.at