Schwangere Frau mit Handy in der Hand

Vorsorge

Rechtliches zu Mutterschutz, Karenz und Kindergeld

Rechtliches + Behördenwege

Wer ein Kind erwartet, hat allen Grund zur Freude. Am liebsten würde man sich den ganzen Tag nur mit Einkauf von Babysachen und Namensfindung beschäftigen. Jetzt ist aber auch die Zeit, sich (arbeits-)rechtlich schlau zu machen. Wenn du dich frühzeitig informierst und alles in Ruhe in die Wege leitest, kannst du die Schwangerschaft und die erste Zeit mit deinem Baby trotz des notwendigen Papierkrams in vollen Zügen genießen.

Das Gesetz ist auf deiner Seite

Während der Schwangerschaft und Stillzeit genießen Arbeitnehmerinnen in Österreich besonderen Schutz. Dieser ist im Mutterschutzgesetz festgehalten und gilt unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Einkommen, Familienstand oder Arbeitszeit.

Reden ist besser als Schweigen

Damit das Gesetz dich als werdende Mutter schützen kann, muss der Dienstgeber über die Schwangerschaft Bescheid wissen. Per Gesetz ist “ab Kenntnis der Schwangerschaft”, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn des Mutterschutzes Meldung über den voraussichtlichen Geburtstermin zu erstatten. Sei offen gegenüber der Chefin oder dem Chef. So stößt du eher auf Verständnis für hormonelle Stimmungsschwankungen oder Morgenübelkeit. Außerdem gibst du ihr bzw. ihm die Möglichkeit, rechtzeitig eine Vertretung einzustellen. Während der Schwangerschaft genießt du zudem einen Kündigungsschutz (Ausnahme Probezeit).

UNSER TIPP:

Bist du in einem körperlich anspruchsvollen Beruf tätig, informiere den Arbeitgeber möglichst bald, denn erst ab diesem Zeitpunkt bist du per Gesetz geschützt.

8+8=16 Wochen Arbeitsverbot

Acht Wochen vor dem Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt darf die (werdende) Mutter nicht arbeiten. Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich der Mutterschutz vor und nach der Geburt auf 12 Wochen. Während dieser Zeit wird von der zuständigen Krankenkasse das sogenannte Wochengeld bezahlt.

Vater Staat unterstützt sie auch finanziell

Nach Ablauf der Mutterschutzfrist haben angestellte Eltern Anspruch auf zwei Jahre Karenz bzw. bis zu sieben Jahre Elternteilzeit. Freie DienstnehmerInnen haben leider keinen Anspruch darauf. Die Karenz kann auf Wunsch zwischen den Eltern geteilt werden. In dieser Zeit darfst du nicht gekündigt werden. Das sogenannte Kinderbetreuungsgeld bekommen Frauen unabhängig von einem Angestelltenverhältnis vor der Geburt (also auch Hausfrauen, Studentinnen, Selbständige etc.) und maximal 30 Monate lang. Um Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld zu haben, müssen alle Mutter-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass) Untersuchungen nachweislich gemacht werden.

Babys erste Amtswege

Hat dein Baby das Licht der Welt erblickt, sind alle möglichen bürokratischen Wege zu erledigen. Wann, wo, was beantragt werden muss und welche Unterlagen dafür benötigt werden, kannst du in der „Checkliste Rechtliches & Behördenwege“ nachlesen.

Ausführliche rechtliche Informationen für werdende Eltern findest du auf
www.bmfj.gv.at, www.help.gv.at sowie auf www.arbeiterkammer.at

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