Kann ich als Schwangere das Coronavirus an mein ungeborenes Baby weitergeben?
Zurzeit gibt es noch nicht genügend Erkenntnisse darüber, welche genauen Auswirkungen das Coronavirus auf das ungeborene Baby haben kann. Es handelt sich bei Covid-19 um ein Virus. Ganz allgemein gilt, dass auf Grund der physiologischen und immunologischen Umstellungen während der Schwangerschaft eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Es ist daher für dich besonders wichtig, dass du die allgemeinen Hygienemaßnahmen einhältst: gute Händehygiene, korrekte Nies- und Hustenetikette und einen Mindestabstand von 1 Meter von anderen Personen.
Mittlerweile häufen sich die Daten, dass eine Infektion in der Schwangerschaft häufiger als bei nicht-schwangeren Frauen schwere Verläufe zeigt. Daher sollten alle bekannten Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um eine Infektion zu vermeiden. Dies gilt auch für enge Kontaktpersonen von schwangeren Frauen.
Derzeit wird nicht beschrieben, dass eine Übertragung des Virus über Muttermilch stattfindet. Es wird davon ausgegangen, dass die bekannten und anerkannten Vorteile des Stillens die Risiken einer Übertragung des Coronavirus überwiegen.
Nach der Geburt kann es aber durch eine Tröpfcheninfektion wie Husten, Niesen und auch durch direkten Kontakt mit den Ausscheidungen wie Stuhl oder Urin zu einer Übertragung / Infektion kommen. Daher sind hier besondere Hygienemaßnahmen notwendig.
Wenn du dein Baby stillen möchtest, werden die folgenden Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:
- Wasche deine Hände ausreichend lange, bevor du dein Baby, die Milchpumpe oder die Flasche berührst.
- Halte nach jedem Gebrauch einer Milchpumpe die Empfehlungen zur Reinigung und Desinfektion sorgfältig ein.
- Wenn dein Baby Muttermilchersatzprodukte benötigt, wird eine gründliche Reinigung und Sterilisation der benötigten Utensilien unbedingt empfohlen.
- Wenn du nicht in der Lage bist, dein Kind zu stillen, kann Muttermilch natürlich auch abgepumpt und durch eine gesunde Person an den Säugling verfüttert werden.
Eine positiv getestete Mutter oder eine Mutter, bei der der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, sollte zusätzlich zu den genannten Hygienemaßnahmen eine FFP2 Maske beim Stillen tragen, um eine mögliche Tröpfcheninfektion zu vermeiden.
Wenn du als stillende Mutter erkranken solltest, wird davon ausgegangen, dass das gestillte Kind bereits Tage zuvor (Inkubationszeit) dem Virus ausgesetzt war. Das Stillen sollte daher nicht unterbrochen werden, da die Antikörper in der Muttermilch dem Kind helfen, eine Infektion abzuwehren.
Ich möchte mir meinen Kinderwunsch erfüllen, habe jedoch Bedenken, ob es aufgrund der derzeitigen Situation der ideale Zeitpunkt ist, um schwanger zu werden?
Zurzeit gibt es noch nicht genügend Erkenntnisse darüber, welche genauen Auswirkungen das Coronavirus auf das ungeborene Baby haben kann. Soweit wir bis jetzt wissen, haben schwangere Frauen im Vergleich zu Nicht-Schwangeren ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19. Der derzeitige Stand der Forschung geht davon aus, dass das Virus gehäuft zu schwangerschaftsspezifischen und peripartalen Komplikationen führen kann.
Es sollten alle bekannten Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um eine Infektion mit dem Virus zu vermeiden. Die Coronaimpfung (Biotech-Pfizer) hat von der EMA die Freigabe zur Anwendung auch für Schwangere (bevorzugt 2. / 3. Trimenon) und für Stillende Mütter erhalten.
Bisher konnten in den Erfahrungen mit der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen bei Schwangeren ausnahmslos keine Auffälligkeiten erkannt werden.
Insbesondere zu mRNA-Impfstoffen wurden mittlerweile Daten publiziert, weshalb bei der Impfung von Schwangeren mRNA-Impfstoffe zu bevorzugen sind. Nach einer sorgfältigen individuellen Nutzen-Risiko-Evaluierung kann demnach die Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff bei Schwangeren vorgenommen werden.
Bei der Nutzen-Risiko-Evaluierung wird auf die jeweils aktuelle Version der Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe verwiesen. Es handelt sich dabei um eine off label-Anwendung, auf die in dokumentierter Form hingewiesen werden sollte. Ein Verschieben der Impfung in das 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel als Vorsichtsmaßnahme ist angezeigt, um theoretischen Bedenken zu entgegnen.
Ein routinemäßiger Schwangerschaftstest ist vor einer Impfung nicht notwendig. Im Falle einer rund um eine Impfung eingetretenen Schwangerschaft ergibt sich daraus keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Schwangerschaft ist auch nicht als Risikoschwangerschaft einzustufen.
Ob du schwanger werden solltest oder nicht - diese Entscheidung muss in dieser Situation jeder für sich selbst treffen, die nötige medizinische Versorgung und Struktur im Krankenhaus bleibt aufrecht, Vorsorgemaßnahmen finden lt. Mutter-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass) statt.
Was passiert mit anstehenden Terminen bei der Gynäkologin/beim Gynäkologen?
Grundsätzlich sind die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wichtig und termingerecht einzuhalten. Da auf Grund der derzeitigen Situation nicht unbedingt erforderliche Kontakte eingeschränkt werden sollen, ist es empfehlenswert, vor einem vorgesehenen Kontrolltermin mit deiner Ärztin oder deinem Arzt telefonisch Kontakt aufzunehmen. Es wird dann individuell entschieden, ob die Untersuchung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich ist oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Es gelten in den Ordinationen die üblichen hygienischen, medial in Umlauf gebrachten Verhaltensmaßregeln (FFP2 Maskenpflicht, Händehygiene, etc.) und für Begleitpersonen bitte in der jeweiligen Arztpraxis nachfragen, ob diese erlaubt sind und welche Maßnahmen gelten.
Meine Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen/Organscreening wurden abgesagt. Was kann ich jetzt machen und welche Auswirkungen hat das auf den Erhalt des Kindergelds?
Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung bei deiner Gynäkologin oder deinem Gynäkologen ist natürlich äußerst wichtig. Die derzeitige Situation erfordert aber die nicht unbedingt erforderlichen Kontakte so gut wie möglich einzuschränken. Daher wird empfohlen, bei deinem Arzt/deiner Ärztin im Voraus anzurufen, um dann gemeinsam zu entscheiden, ob eine Untersuchung zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt notwendig ist, oder sie auf einen späteren Termin verschoben werden kann. Grundsätzlich werden die Untersuchungen derzeit bei deiner Fachärztin oder deinem Facharzt wie gewohnt durchgeführt.
Die Hebammen-Beratung, die im Mutter-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass) zwischen 18. und 22. Schwangerschaftswoche vorgesehen ist, wird ebenfalls wie gewohnt persönlich durchgeführt. Auch die Möglichkeit der telemedizinischen und/oder telefonischen Betreuung vor und nach der Geburt bleibt vorerst noch aufrecht.
Solltest du derzeit deinen Termin versäumen, bringt das keine Auswirkungen auf den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes mit sich. Sobald diese besonderen Umstände wegfallen und die Frist für eine bestimmte Untersuchung noch nicht verstrichen ist, musst du diese rechtzeitig innerhalb der vorgegebenen Frist nachholen.
Was mache ich, wenn in der Schwangerschaft Komplikationen (Blutungen, frühzeitige Wehen) auftreten, all meine Untersuchungen aber abgesagt wurden?
In dringenden Fällen wie diesen kannst du natürlich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rufe bei deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt an und vereinbare einen Termin oder nimm Kontakt zu deinem nächstgelegenen Krankenhaus auf.
In den Krankenhäusern werden alle nötigen Vorkehrungen getroffen, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden. Ärzte und Hebammen tragen Schutzkleidung.
Stimmt es, dass mein Partner bei der Geburt nicht dabei sein kann und ich auch im Wochenbett keinen Besuch empfangen darf?
Gleich vorweg: Die Versorgung unter der Geburt erfolgt weiterhin wie gewohnt. Bei allen Geburten sind Hebammen nach wie vor anwesend, es kann auch jederzeit ein Facharzt oder eine Fachärztin hinzugezogen werden, wenn es nötig ist.
Während der Corona-Pandemie sind allerdings die übrigen Rahmenbedingungen etwas anders als sonst:
- Meistens dürfen werdende Väter wieder bei der Geburt dabei sein, sofern sie keine Covid-19 Symptome aufweisen. Erkundige dich bitte vor Ort für genauere Informationen.
- Besucher dürfen nur bedingt (abhängig von derzeitigen Corona-Regelungen) unter Einhaltung der 2G+-Regel ins Krankenhaus. Natürlich nur, wenn diese gesund sind und keine Covid-19 Symptome aufweisen. Bitte informiere dich einfach vorab nochmal bei deinem Krankenhaus, ob und unter welchen Bedingungen Besucher erlaubt sind.
- Das Krankenhauspersonal trägt Schutzkleidung und Mundschutz.
Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko im Krankenhaus? Ist es empfehlenswert, eine ambulante Geburt anzustreben?
In der derzeitigen Situation ist es vollkommen verständlich, dass du dir über eine sogenannte ambulante Geburt Gedanken machst.
Bitte beachte, dass es für eine solche Geburt ein paar wichtige Voraussetzungen gibt:
- Nach der Geburt ist es wichtig, dass du auch zuhause gut betreut wirst. Wenn du vorhast, ambulant zu entbinden, kontaktiere bitte möglichst früh eine Hebamme für die Nachbetreuung.
- Deine Schwangerschaft sollte ohne Komplikationen verlaufen sein, die Geburt muss ebenfalls unauffällig verlaufen und auch bei deinem Neugeborenen muss alles in Ordnung sein. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, ambulant zu entbinden und innerhalb von wenigen Stunden bis 24 Stunden nach der Geburt die Geburtenstation zu verlassen.
- Die Hebamme, die für die Nachbetreuung zuständig ist, überprüft bei täglichen Hausbesuchen (1.-5. Tag im Wochenbett) und danach in regelmäßigen Abständen den Gesundheitszustand von dir und deinem Baby. Bei gesunden Mamas kann die Wochenbettvisite durch die Hebamme weiterhin stattfinden, es kann aber auch eine telemedizinische oder telefonische Beratung, die die Hebamme mit der Krankenkasse abrechnen kann, durchgeführt werden.
Wie sieht es aus mit den anstehenden Impfungen bzgl. Verträglichkeit und Abwehrschwäche?
Besprich dieses Thema bitte laut der Impfempfehlung im Mutter-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass) mit deiner betreuenden Kinderärztin/deinem betreuenden Kinderarzt.
Es gab vor einiger Zeit einen Artikel "Kinder sollen geimpft werden" von Ursula Kastler, in dem auch der Kinderarzt Ernst Wagner seine Expertise dazu abgegeben hat. Die empfohlenen Impfungen kannst du hier nachlesen.
Es sollten alle bekannten Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um eine Infektion mit dem Corona-Virus zu vermeiden. Die Coronaimpfung (Biotech-Pfizer) hat von der EMA die Freigabe zur Anwendung auch für Schwangere (bevorzugt 2. / 3. Trimenon) und für Stillende Mütter erhalten. Bisher konnten in den Erfahrungen mit der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen bei Schwangeren ausnahmslos keine Auffälligkeiten erkannt werden.
Insbesondere zu mRNA-Impfstoffen wurden mittlerweile Daten publiziert, weshalb bei der Impfung von Schwangeren mRNA-Impfstoffe zu bevorzugen sind. Nach einer sorgfältigen individuellen Nutzen-Risiko-Evaluierung kann demnach die Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff bei Schwangeren vorgenommen werden.
Bei der Nutzen-Risiko-Evaluierung wird auf die jeweils aktuelle Version der Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe verwiesen. Es handelt sich dabei um eine off label-Anwendung, auf die in dokumentierter Form hingewiesen werden sollte. Ein Verschieben der Impfung in das 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel als Vorsichtsmaßnahme ist angezeigt, um theoretischen Bedenken zu entgegnen.
Ein routinemäßiger Schwangerschaftstest ist vor einer Impfung nicht notwendig. Im Falle einer rund um eine Impfung eingetretenen Schwangerschaft ergibt sich daraus keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Schwangerschaft ist auch nicht als Risikoschwangerschaft einzustufen.
Ich (bin schwanger und) bin im Handel/in der Pflege tätig. Ich mache mir wegen der derzeitigen Arbeitsüberlastung Sorgen um meine Gesundheit. Nebenbei muss ich auch noch meine Kinder betreuen.
Vor allem in der Schwangerschaft sind Mehrfachbelastungen ungünstig für die Gesundheit der werdenden Mama und ihrem Baby. Nutze die Möglichkeit deine betreuende Fachärztin/deinen betreuenden Facharzt aufzusuchen und sprich mit ihr/ihm über eine mögliche Entlastung (z.B. vorzeitiger Mutterschutz).
Bei den Ärzten gibt es dazu einen Katalog für gefährdete Personengruppen durch Grunderkrankungen. Du kannst aber auch über den Arbeitsmedizinischen Dienst um eine Freistellung ansuchen.